Frequently Asked Questions

(Stand StO 2005, aktualisiert siehe eCampus)

  • An wen kann ich mich wenden, wenn ich eine Frage zum Praktikum habe?
  • Lesen Sie zunächst in der FAQ-Liste nach und konsultieren Sie die Informationsquellen der Internetseiten des Praktikums, insbesondere das Infoblatt. Hier werden praktisch alle relevanten Fragen zur Organisation des Praktikums beantwortet. Falls Sie danach immer noch ein ungeklärtes Problem haben, wenden Sie sich bitte per E-Mail (!) an den Praktikumsleiter . Sparen Sie sich Ihre Zeit und unsere Mühe, uns nach Dingen zu fragen, die auf den Internetseiten des Praktikums bereits beantwortet werden.
  • Wie melde ich mich zum PC-Praktikum an?
  • Ausschließlich online. Das entsprechende Anmeldeformular wird in der Regel ab Semesterbeginn bis Ende der ersten Vorlesungswoche freigeschaltet. Bitte achten Sie sorgfältig darauf, alle Felder korrekt auszufüllen. Beachten Sie unbedingt die Groß- und Kleinschreibung. Lassen Sie sich nicht von Kommilitonen anmelden, die Ihren Namen nicht schreiben können. Die Leistungsnachweise werden ausschließlich auf der Basis Ihrer Angaben im Anmeldeformular ausgestellt. Unerfreulicherweise stellen Studierende immer wieder erst bei der Scheinausgabe fest, dass ihr Name falsch eingegeben wurde.
  • Gibt es eine Anmeldefrist? Ja. Nach dem Ende der ersten Vorlesungswoche ist definitiv keine Anmeldung mehr möglich!
  • Ich habe die Anmeldefrist verpasst, was nun?
    Sie haben im Folgesemester erneut die Möglichkeit, sich anzumelden. Eine nachträgliche Anmeldung ist ausgeschlossen. Persönliches Vorsprechen beim Praktikumsleiter ändert daran nichts und ist ausdrücklich nicht erwünscht.
  • Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um mich zum PC-Praktikum anmelden zu können?
    Studierende der Pharmazie benötigen den Leistungsnachweis „Physikalische Übungen für Pharmazeuten“. Für Studierende der Geowissenschaften entfällt eine solche Eingangsvoraussetzung. Alle Praktikanten (sowohl Studierende der Pharmazie als auch der Geowissenschaften) benötigen darüber hinaus eine Haftpflichtversicherungs-Bescheinigung für das laufende Semester. Die meisten Studierenden der Pharmazie sind in der Regel über eine Labor-Berufshaftpflicht-Gruppenversicherung versichert. Immer wieder gibt es aber Fälle von Studierenden höherer Semester, die den Gruppenversicherungsvertrag nicht unterschrieben und auch keine individuelle Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Jeder Studierende hat bei der Vorbesprechung zum Praktikum den Nachweis zu führen, dass er versichert ist und gegebenenfalls den erforderlichen Physik-Schein besitzt. Die Semestersprecher bringen bitte zur Vorbesprechung Kopien der Listen des Gruppenversicherungsvertrages mit, auf denen die Namen der versicherten Praktikanten aufgeführt sind.
  • Ich habe zur Vorbesprechung meine Anmeldungsunterlagen vergessen, was nun?
    Wir gewähren eine Gnadenfrist von maximal einer Woche. Wenn Sie zu Beginn der experimentellen Arbeiten die o.g. Unterlagen nicht vorlegen können, werden Sie von der Teilnahme am Praktikum ausgeschlossen.
  • Ich habe meine Unterlagen am ersten Praktikumstag wieder vergessen, was nun?
    Dann dürfen Sie in diesem Semester definitiv nicht am Praktikum teilnehmen. Ausnahmen werden nicht gemacht. Denken Sie bitte rechtzeitig an Ihre Unterlagen.
  • Ich habe keinen Physik-Schein. Darf ich mich ausnahmsweise trotzdem anmelden?
    Nein. Es wird definitiv keine Ausnahme gemacht. Laut Studienordnung der Pharmazie ist der Physik-Schein Eingangsvoraussetzung für das PC-Praktikum. Wer das Physik-Praktikum nicht erfolgreich absolviert hat, besitzt nicht die fachlichen Voraussetzungen, um den Anforderungen in den Lehrveranstaltungen in Physikalischer Chemie (Vorlesung, Praktikum, Seminar) gewachsen zu sein.
  • Brauche ich zu Beginn des Praktikums wirklich eine Versicherung?
    Ja, ohne Versicherung dürfen Sie nicht am Praktikum teilnehmen. Es gibt auch hier keine Ausnahme. Kümmern Sie sich bitte daher im eigenen Interesse rechtzeitig um eine Versicherung. Bei experimentellen Arbeiten im Labor besteht immer eine gewisse Gefahr, einen relativ hohen materiellen Schaden zu verursachen. Beispielsweise kostet ein Beckmann-Thermometer mindestens 250 €, eine Tauchelektrode ca. 200 €. Auch Personenschäden sind im Praktikumsbetrieb nicht völlig auszuschließen.
  • In welchen Fällen muss ich das Praktikum vollständig wiederholen?
    Sollte ein Studierender den praktischen Teil der Lehrveranstaltung nicht abgeschlossen haben (z.B. weil er einen Versuch versäumt hat, aus sicherheitsrelevanten Gründen vom Praktikumsbetrieb ausgeschlossen worden ist oder ein inakzeptables Protokoll verfasst und nicht hinreichend überarbeitet hat), muss er in der Regel das Praktikum komplett wiederholen. Melden Sie sich in diesem Fall wie ein regulärer Praktikant an (s.o.).
  • Muss ich als Wiederholer, der den praktischen Teil der Lehrveranstaltung bereits einmal bestanden hat, erneut Praktikumsversuche durchführen?
    In der Regel nicht. Wiederholer, die den praktischen Teil bereits einmal bestanden haben, sollten aber selbstkritisch einschätzen, ob es für Sie sinnvoller ist, erneut experimentell tätig zu sein oder sich nur mit den theoretischen Grundlagen zu beschäftigen. Schließlich werden im Praktikum selbst auch zahlreiche prüfungsrelevante Dinge vermittelt. Im ersten Fall melden Sie sich wie ein regulärer Praktikant an (s.o.), im letzteren Fall benutzen Sie bitte das Anmeldeformular für „Trockenwiederholer“.
  • Muss ich mich als Wiederholer (im Sinne der Prüfungsordnung des Studiengangs Pharmazie) erneut anmelden?
    Ja, unbedingt. Studierende, die den praktischen Teil oder die Klausuren im vergangenen Semester nicht bestanden haben, sind nicht automatisch für das aktuelle Semester angemeldet.
  • Darf ich als „Trockenwiederholer“ ohne zusätzliche Auflagen an den Klausuren teilnehmen?
    Nein. In diesem Fall müssen Sie die erforderliche aktive Teilnahme an der Lehrveranstaltung dadurch dokumentieren, dass Sie regelmäßig die begleitenden Seminare besuchen. Zweimalige Abwesenheit wird toleriert. Es können zusätzlich Kolloquien oder Online-Tests angesetzt werden.
  • Zähle ich als Wiederholer, wenn ich im letzten Semester an einer Klausur krankheitsbedingt nicht teilnehmen konnte?
    Nein, nicht im Sinne der Prüfungsordnung des Studiengangs Pharmazie, da Ihnen pro Lehrveranstaltung maximal drei Prüfungsmöglichkeiten zugestanden werden. Eine Anmeldung ist daher nicht zwingend erforderlich.
  • Darf ich mir meine Praktikumspartner aussuchen?
    Im Prinzip ja. Es werden maximal 14 Gruppen mit jeweils 6 Studierenden zum Praktikum zugelassen. Die Mitglieder einer Praktikumsgruppe werden gemeinsam experimentieren, also jeweils den gleichen Versuch durchführen. Auf der Praktikums-Homepage ist unter der Rubrik „Online-Anmeldung“ ersichtlich, welche Studierenden sich für welche Gruppe bereits angemeldet haben. Jeder Studierende kann sich frei entscheiden, welcher partiell oder noch gar nicht belegten Gruppe er angehören möchte. Vermeiden Sie bitte unbedingt Mehrfachanmeldungen.
  • Darf ich selbst entscheiden, ob ich den frühen oder späten Kurs besuche?
    Nein. Die Zuteilung der Praktikumsgruppen auf die Kurse A (13-16 Uhr) und B (16-19 Uhr) erfolgt per Losverfahren.
  • Muss ich als Praktikant an der Vorbesprechung zum PC-Praktikum unbedingt teilnehmen?
    Ja, die Vorbesprechung ist eine Pflichtveranstaltung für Praktikanten. Die Praktikumsassistenten führen in den Praktikumsgruppen die Sicherheitsunterweisung durch. Inhalt und Zeitpunkt der Unterweisung sind von den Praktikanten durch Unterschrift zu bestätigen. Darüber hinaus werden wichtige aktuelle Informationen zum Ablauf des Praktikums gegeben.
  • Muss ich als Wiederholer an der Vorbesprechung zum PC-Praktikum teilnehmen?
    Nein. Wer möchte, der darf dies natürlich tun.
  • Darf ich nach der verbindlichen Anmeldung noch vom Praktikum zurücktreten?
    Ja, aber grundsätzlich nur vor Beginn der eigentlichen experimentellen Arbeiten. In begründeten Ausnahmefällen kann im Einverständnis mit dem Praktikumsleiter auch später zurückgetreten werden. Andernfalls wird dies im Einklang mit der Studienordnung der Pharmazie als Fehlversuch gewertet. Spätestens eine Woche vor der Abschlussklausur ist definitiv kein Rücktritt mehr möglich.
  • Wie viele Versuche muss ich durchführen?
    In der Regel 7-8.
  • Müssen sich 6 Praktikanten einen Versuchplatz teilen?
    Nein, jeder Versuch ist in dreifacher Ausführung aufgebaut, sodass in der Regel jeweils 2 Studierende gemeinsam einen Versuch durchführen.
  • Ich habe im Labor ein Gerät beschädigt, was nun?
    Sie informieren umgehend den zuständigen Assistenten. Dieser entscheidet, ob Sie selbst für Ersatz sorgen müssen (bei einfachen kommerziellen Glasgeräten wie Pipetten und Messkolben). Im Fall komplexerer Geräte (z.B. Thermometer, Elektroden) stellen wir Ihnen diese in Rechnung. Sie sind dann verpflichtet, den Schaden schnellstmöglich zu begleichen. Ihre Fachschaft informiert Sie über die Formalitäten, die Sie bei der endgültigen Regulierung des Schadens durch die Versicherung beachten müssen.
  • Müssen im PC-Praktikum Protokolle angefertigt werden?
    Ja, jeder Studierende muss zu jedem durchgeführten Versuch ein Protokoll anfertigen. Ein akzeptables Versuchsprotokoll enthält mindestens die Versuchsbezeichnung, das Versuchsziel, das Messprinzip, eine Skizze des Versuchsaufbaus inklusive Beschriftung, eine tabellarische Zusammenfassung der Messdaten, eine Zusammenstellung der für die Auswertung relevanten Formeln inklusive der Erläuterung der verwendeten Symbole, gegebenenfalls graphische Darstellungen, eine Zusammenstellung der aus den Messdaten berechneten Größen, eine Diskussion der Ergebnisse sowie eine Fehlerbetrachtung. Auf die zeitaufwendige Beschreibung der theoretischen Grundlagen und der Versuchsdurchführung dürfen Sie dagegen verzichten. Entsprechend strukturierte Protokollvorlagen müssen Sie vor Durchführung des Versuchs von der Praktikums-Homepage herunterladen. Es ist dringend zu empfehlen, bereits zu Hause das Deckblatt mit Versuchsziel und Messprinzip auszufüllen, die Versuchsskizze zu beschriften sowie die Auswerteformeln in die Vorlage einzutragen. Die Auswertung der Messdaten erfolgt in der Regel während des Praktikums. Sie legen das vollständige Versuchsprotokoll idealerweise unmittelbar nach Beendigung des Versuchs dem zuständigen Praktikumsassistenten vor. Kann die Auswertung nicht in der offiziellen Praktikumszeit abgeschlossen werden, hat die Abgabe des Protokolls innerhalb von 2 Tagen (bis Do. 18 Uhr) zu erfolgen. Der zuständige Assistent legt fest, ob das Protokoll im Institut für Physikalische Chemie (im 1. OG in einem separaten Postfach für Pharmazeuten) oder in der Garderobe des Praktikumslabors deponiert werden soll. Der Assistent sieht die Protokolle der betreffenden Praktikumsgruppe sorgfältig durch, gibt die Protokolle in der Regel am nächsten Praktikumstag zurück und bestätigt bei ordnungsgemäß geführtem Protokoll die Durchführung des Versuchs auf dem Testatbogen. Denken Sie bitte auch daran, einen Bleistift, ein transparentes Lineal und einen Taschenrechner (am besten WTR oder GTR für die lineare Regression) mitzubringen.
  • Unsere Praktikumsgruppe hat offenbar unsauber gearbeitet und unplausible Daten gemessen, was nun?
    Da bei einigen Versuchen aus Zeitgründen die Messdaten aller 6 Studierenden einer Praktikumsgruppe in die gemeinsame Auswertung eingehen, wirkt sich unsauberes Arbeiten einzelner Studierender unter Umständen drastisch in Form von „Ausreißern“ aus. Im Fall ungenügender Messdatenqualität erhalten Sie vom Praktikumsassistenten geeignete Musterdaten, die von Ihnen zu Hause ausgewertet werden müssen. Die Versuchsprotokolle sind von Ihnen innerhalb von 2 Tagen (bis Do. 18 Uhr) beim zuständigen Assistenten abzugeben.
  • Ich habe nach Ansicht des Assistenten ein mangelhaftes Protokoll verfasst, was nun?
    Ein inakzeptables Protokoll muss vom Studierenden innerhalb von 2 Tagen (gegebenenfalls mehrmals) überarbeitet werden. Kommt dieser der Aufforderung des Assistenten nicht nach, wird er vom weiteren Praktikum ausgeschlossen. Dies wird im Sinne der Studienordnung als Fehlversuch des Studierenden gewertet.
  • Werde ich aus dem Praktikum verwiesen, wenn ich unzureichend vorbereitet bin?
    Ja, wenn Sie während des Antestats in den ersten 45 min der Kurszeit nicht genügend fachliche Kenntnisse für eine sinnvolle Durchführung des Versuchs nachweisen können, wird Ihnen grundsätzlich die eigentliche Durchführung des Versuchs verwehrt. Das Antestat muss in der Regel vor Durchführung des Versuchs wiederholt werden. Aus Kapazitätsgründen können die Assistenten den im Antestat durchgefallenen Studierenden die termingerechte Durchführung des Versuchs gestatten, sofern von den betroffenen Studierenden kein Sicherheitsrisiko ausgeht. Das Antestat muss dann zwingend am nächsten Praktikumstag wiederholt werden. Falls jemand dreimal ein Antestat nicht bestanden hat, gilt der praktische Teil der Lehrveranstaltung als nicht abgeschlossen. Dies wird im Sinne der Studienordnung als Fehlversuch des Studierenden gewertet. Das Praktikum ist dann komplett zu wiederholen. Sollten Sie im Labor ein Sicherheitsrisiko darstellen, werden Sie ebenfalls aus dem Praktikum verwiesen. Im eigenen Interesse sollten Sie kontinuierlich und systematisch lernen und sich daher gründlich mit Hilfe des Praktikumsskripts und geeigneter PC-Lehrbücher Ihrer Wahl auf den Versuch vorbereiten.
  • Ich habe einen Versuch krankheitsbedingt nicht durchführen können, was nun?
    Wenn Sie im Kurs A (bzw. B) integriert sind, kann in der Regel im Kurs B (bzw. A) ein Nachholtermin arrangiert werden.
  • Ich komme verspätet ins Labor, was nun?
    Maximal 15 min werden toleriert. Danach dürfen Sie nicht mehr am Versuch teilnehmen. Ihnen wird einmalig ein Nachholtermin im anderen Kurs angeboten.
  • Ich komme häufiger zu spät und schwänze auch mal einen Kurstag, was nun?
    Falls jemand unentschuldigt fehlt oder mehrmals zu spät kommt, gilt der praktische Teil der Lehrveranstaltung als nicht abgeschlossen. Dies wird im Sinne der Studienordnung als Fehlversuch des Studierenden gewertet. Das Praktikum ist dann komplett zu wiederholen.
  • Welche Prüfungen muss ich im Rahmen des PC-Praktikums ablegen?
    Es muss eine Abschlussklausur geschrieben werden, die die Themengebiete Kinetik/Adsorption (P8), Phasengleichgewichte reiner Stoffe (P1), Thermochemie (P2), Kolligative Eigenschaften (P3), Löslichkeit von Feststoffen und Gasen (P5), Binäre Phasengleichgewichte flüssig/gasförmig (P4) sowie Elektrolytische Leitfähigkeit (P6) umfasst.
  • Wie ist eine typische Klausur aufgebaut?
    Die Abschlussklausur beinhaltet überwiegend Verständnisfragen. Gelegentlich werden auch wichtige Fakten abgefragt. Die Aufgaben werden in Anlehnung an das Staatsexamen häufig in Multiple-Choice-Form gestellt. Mitunter sind auch Diagramme zu zeichnen oder Messprinzipien zu erläutern. In der Regel sind auch 2 Rechenaufgaben zu lösen. Verwandte Aufgaben werden in den Seminaren behandelt.
  • Wie viele Punkte muss ich erzielen, um zu bestehen?
    Für den Erhalt des Leistungsnachweises zum PC-Praktikum ist es erforderlich, mindestens 50 % der Gesamtpunktzahl zu erzielen. Genügt das fachliche Niveau der Studierenden nicht den Anforderungen der Klausuren, wird die zum Bestehen erforderliche Punktzahl angemessen herabgesetzt.
  • Was für eine Bescheinigung wird als Leistungsnachweis ausgestellt?
    Die laut Approbationsordnung für die Meldung zum 1. Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung nachzuweisende Bescheinigung über die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an den Physikalisch-chemischen Übungen wird ausgestellt. „Physikalisch-chemisches Grundpraktikum für Pharmazeuten“ und „Physikalisch-chemische Übungen“ sind synonym.
  • Ist nur das Praktikumsskript prüfungsrelevant?
    Das Praktikumsskript enthält in komprimierter Form wesentliche Prüfungsgegenstände. Darüber hinaus sind die entsprechenden Kapitel im empfohlenen Lehrbuch (s.u.) sowie der in der Vorlesung und im Seminar behandelte Stoff prüfungsrelevant.
  • Wie bekomme ich das aktuelle Praktikumsskript?
    Das aktualisierte Praktikumsskript wird unmittelbar nach der Vorbesprechung zum Praktikum als pdf-Datei zum Download zur Verfügung gestellt.
  • Wie viele Nachschreibtermine werden angeboten?
    Es wird ein Nachklausurtermin pro Semester angeboten.
  • Wie werden Atteste berücksichtigt?
    Es gelten auch im Physikalisch-Chemischen Grundpraktikum für Pharmazeuten die üblichen Attest-Regelungen des Studiengangs Pharmazie. Grundsätzlich besteht das Gebot der Einheit von Lehrveranstaltung und Prüfung. Prüfungen dürfen nicht beliebig durch Atteste hinausgeschoben werden. Nach Vorlage eines oder zweier Atteste (für einen bzw. zwei Prüfungstermine) erhält ein Studierender eine weitere Gelegenheit zum Nachweis der theoretischen Kenntnisse beim ersten regulär angebotenen Termin im folgenden Fachsemester. Nimmt er dann krankheitsbedingt oder aus anderen Gründen nicht an der ersten Prüfung des folgenden Semesters teil, hat er seine letzte Prüfungschance im Rahmen des erstmaligen (bzw. zweiten) Besuchs der Lehrveranstaltung vergeben, wird offiziell Erstwiederholer (bzw. Zweitwiederholer) und darf erst wieder im nächsten Semester nach Erfüllung von Auflagen Prüfungen ablegen. Nimmt er teil und besteht nicht, muss er im Einklang mit der Prüfungsordnung die Lehrveranstaltung wiederholen und darf daher auch erst wieder im nächsten Semester nach Erfüllung von Auflagen an Prüfungen teilnehmen. Einzige Ausnahme: Chronisch kranke und behinderte Studierende.
  • Wann müssen Atteste vorliegen?
    Ärztliche Atteste werden innerhalb von einer Woche nach dem Prüfungstermin akzeptiert. Ein Attest kann per E-Mail an den Praktikumsleiter oder natürlich auch auf dem Postweg (kein Einschreiben!) zugesandt werden. Alternativ kann es im Postfach (gegenüber R. 1.003) des Praktikumsleiters hinterlegt werden.
  • Welcher Stoff wird im Rahmen der Nachklausur geprüft?
    In der Nachklausur wird wie in der Abschlussklausur der volle Stoffumfang (P1-P8) geprüft.
  • Ist die Nachklausur stofflich schwieriger als die Abschlussklausur?
    Die Aufgaben sind vom Schwierigkeitsgrad her vergleichbar mit den Fragen der Abschlussklausur. Es können natürlich auch völlig andere Gegenstände in der Nachklausur abgefragt werden. Und neue Fragen bereiten Studierenden erfahrungsgemäß mehr Probleme als bereits bekannte. Daher mag ein Studierender, der sich ausschließlich auf die Nachbereitung der Abschlussklausur beschränkt hat, den Eindruck eines erhöhten Schwierigkeitsgrades der Nachklausur bekommen.
  • Ich habe die Abschlussklausur krankheitsbedingt versäumt und in der Nachklausur leider nicht bestanden? Welche Klausuren darf ich im folgenden Semester mitschreiben?
    Sie dürfen im folgenden Semester nur die erste Klausur mitschreiben. Eine Teilnahme an der Nachklausur im Folgesemester ist nach den Regelungen im Studiengang Pharmazie ausgeschlossen.
  • Wie soll ich mich auf die Klausuren vorbereiten?
    Kontinuierlich und systematisch. Besuchen Sie regelmäßig die Vorlesung Physikalische Chemie für Pharmazeuten. Arbeiten Sie den behandelten Stoff mit Hilfe eines Lehrbuchs zu Hause nach. Besuchen Sie regelmäßig die Rechenübungen. Bereiten Sie sich vor der Übung angemessen auf das zu behandelnde Thema vor (auch wenn die Thematik unter Umständen noch nicht in der Vorlesung behandelt wurde). Versuchen Sie die angekündigten Rechenaufgaben bereits vor der Rechenübung selbständig zu lösen. Arbeiten Sie aktiv mit. Üben Sie das selbständige Lösen der behandelten Rechenaufgaben. Versuchen Sie, mindestens eine verwandte Aufgabe (z.B. aus dem empfohlenen Lehrbuch, s.u.), deren Lösung Ihnen nicht bereits bekannt ist, selbständig zu lösen. Auf diese Weise trainieren Sie, auf der Basis der erlernten theoretischen Grundlagen systematisch Lösungswege zu finden und die abstrakten Gleichungen sicher anzuwenden. Bereiten Sie sich angemessen auf die einzelnen Praktikumsversuche vor, diskutieren Sie mit den Praktikumsassistenten ungelöste Probleme und nutzen Sie intensiv die Praktikumszeit, um Ihr Verständnis der physikalisch-chemischen Messtechnik zu verbessern. Natürlich dürfen Sie Ihr Wissen auch an einer alten PC-Klausur testen. Allerdings zeigt die Erfahrung, dass viele Studierende sich zu sehr darauf verlassen, dass ähnliche Fragen wieder und wieder gestellt werden. Die Reduktion der Klausurvorbereitung auf die Durchsicht alter Klausuren ist alles andere als ein Erfolgsrezept.
  • Die Rechenübungen sind in der Studienordnung als fakultativ deklariert. Warum sollte ich diese dann besuchen?
    Unbestritten ist, dass nur derjenige von sich behaupten kann, wissenschaftliche Sachverhalte wirklich verstanden zu haben, der sein erworbenes Fachwissen auf konkrete Probleme anwenden kann. Im Rahmen der Ausbildung in Physikalischer Chemie wird daher angestrebt, dass Studierende die Fähigkeit zur Lösung numerischer Probleme erwerben. Rechenaufgaben haben daher in der Regel auch einen großen Stellenwert in PC-Klausuren. Die Fähigkeit zur Lösung solcher Probleme kann selbstverständlich weder in einer Vorlesung noch in einem Praktikum erworben werden. Regelmäßige Rechenübungen begleitet von Hausaufgaben sind unentbehrlich, um das Lösen physikalisch-chemischer Rechenaufgaben zu trainieren. Es spielt dabei überhaupt keine Rolle, ob die Übungen als fakultativ oder obligatorisch deklariert sind.
  • Welches Lehrbuch der physikalischen Chemie wird empfohlen?
    P.W. Atkins und J. de Paula, Kurzlehrbuch Physikalische Chemie, Wiley-VCH, 4. Auflage 2008
  • Das empfohlene Lehrbuch ist mir zu teuer und in den mir bekannten Bibliotheken leider nicht in genügender Zahl vorhanden. Was kann ich tun?
    In der Bibliothek des Instituts für Physikalische und Theoretische Chemie sind für Studierende einige Exemplare des empfohlenen Lehrbuchs zugänglich.
  • Reicht es zur Klausurvorbereitung aus, die Übungsunterlagen zu lesen?
    Es ist zumindest nicht zu empfehlen, nur die Übungsunterlagen zu konsultieren. Die Unterlagen ergänzen, ersetzen aber nicht den Besuch der Übungen. Motivierten Studierenden bieten sie eine gute Orientierung, um für die Rechenaufgaben, MC-Aufgaben und Freitextaufgaben in der Klausur gewappnet zu sein. Allein auf der Basis der Übungsunterlagen wird man aber z.B. kaum Aufgaben zur Messtechnik erfolgreich bearbeiten können.
  • Reicht es zur Klausurvorbereitung aus, ein Buch zu lesen?
    Nein. Obwohl das empfohlene Lehrbuch (s.o.) nicht gerade dünn ist, deckt es nicht alle relevanten Prüfungsgegenstände ab. Beispielsweise werden die theoretischen Grundlagen der Löslichkeit und der elektrolytischen Leitfähigkeit nicht angemessen behandelt. Die Messtechnik spielt in diesem Lehrbuch ebenfalls nur eine untergeordnete Rolle. Dennoch gehört es für Studierende mit dem Nebenfach PC didaktisch zu den besten Lehrbüchern weltweit.
  • Muss ich in einer Klausur Herleitungen beherrschen?
    Nein. Allerdings sind in verschiedenen Herleitungen prüfungsrelevanter physikalisch-chemischer Gleichungen Näherungen enthalten. Die Kenntnis dieser Näherungen ist wichtig, um die Grenzen der Anwendbarkeit der Formeln zu verstehen.
  • Wie kann ich mich speziell auf Multiple-Choice-Fragen vorbereiten?
    Bei Bedarf können Sie natürlich mit Hilfe alter Staatsexamensaufgaben trainieren (CDs des Arzneimittelherstellers ...). Grundsätzlich wird in den Klausuren mit angemessenen MC-Fragen Ihr Verständnis grundlegender Zusammenhänge überprüft. Gelegentlich wird auch getestet, ob Sie über ein gewisses Faktenwissen verfügen. Zusammenhänge und Fakten werden in der Vorlesung, in den Rechenübungen, im Praktikum und selbstverständlich in den Lehrbüchern vermittelt. Insofern ist ein spezielles MC-Training eigentlich nicht erforderlich. Im Gegensatz zum Staatsexamen sind in den PC-Klausuren sinnvolle Kommentare zu den Lösungen der MC-Aufgaben ausdrücklich erwünscht. Gegebenenfalls werden dafür Teilpunkte vergeben. Wird bei einer Multiple-Choice-Aufgabe explizit eine Begründung verlangt und wird diese trotz prinzipiell richtiger Lösung verweigert, wird die Aufgabe als nicht richtig gelöst bewertet.
  • Wann und wie wird ein Klausurergebnis bekannt gegeben?
    In der Regel innerhalb von einer Woche nach der Klausur auf der Praktikums-Homepage.
  • Wird eine Klausureinsicht gewährt?
    Ja, Studierende, die nicht bestanden haben, dürfen Einblick in ihre Klausuren nehmen. Notizen sind jedoch nicht erlaubt. Die etwa einstündige Klausureinsicht findet in der Regel eine Woche nach der Klausur statt. Die zuständigen Praktikumsassistenten, die die Klausuren korrigiert haben, stehen zur Verfügung, um eventuelle Unklarheiten hinsichtlich der Bewertung zu beseitigen und spezielle fachliche Probleme zu diskutieren. Klausuren, deren Bewertung umstritten ist, werden von den Assistenten an den Praktikumsleiter zur erneuten Durchsicht weitergereicht. Der Praktikumsleiter gibt dem betreffenden Studierenden die endgültige Bewertung der Klausur per E-Mail bekannt.
  • Stimmt es, dass Physikalische Chemie unglaublich schwer ist?
    An praktisch allen Universitäten weltweit tun sich die meisten Studierenden mit dem Haupt- oder Nebenfach Physikalische Chemie schwer. Physikalische Chemie ist aber tatsächlich ein äußerst logisches komplexes Fachgebiet mit enormer praktischer Bedeutung.
  • Stimmt es, dass die meisten Studierenden das PC-Praktikum nicht erfolgreich abschließen?
    Nein. In den letzten Semestern haben im Schnitt 75 % der Teilnehmer den Leistungsnachweis bei der erstmaligen Teilnahme am Praktikum erhalten. Sie müssen für PC genauso sorgfältig lernen wie etwa für OC. Horrorgeschichten von Mehrfachwiederholern sollten Sie kein besonderes Gehör schenken. Die Mehrzahl der Teilnehmer schafft das PC-Praktikum beim ersten Anlauf.
  • Mir liegt weder Mathe noch Physik, und ich konnte diese Fächer schon in der Schule nicht leiden. Kann ich das PC-Praktikum trotzdem bestehen?
    Ja. Allerdings sollten Sie sich dann ernsthaft überlegen, ob Pharmazie der richtige Studiengang für Sie ist. Sie sollten sich dann nicht wundern, wenn Ihnen das PC-Praktikum deutlich schwerer fällt als vielen anderen Studierenden.
  • Woran liegt es, dass mir das PC-Praktikum so schwer vorkommt?
    Möglicherweise fehlt Ihnen Grundlagenwissen in Mathematik, Physik und Chemie. Das PC-Praktikum ist auf das Niveau des ersten Staatsexamens abgestimmt. Das PC-Praktikum ist daher keineswegs besonders schwer in Bonn.
  • Wozu braucht man als Pharmazeut überhaupt physikalische Chemie ?
    Physikalische Chemie spielt in der Pharmazeutischen Technologie und in der Instrumentellen Analytik eine große Rolle. Die Entwicklung moderner Medikamente und Kosmetika ist ohne die Anwendung physikalisch-chemischer Prinzipien und Strategien undenkbar. Beispielsweise sind zahlreiche Methoden zur Verbesserung der Löslichkeit potentieller Wirkstoffe physikalisch-chemischer Natur.
  • Darf ich beliebig oft am PC-Praktikum teilnehmen?
    Laut Studienordnung dürfen Studierende der Pharmazie maximal dreimal an einer scheinpflichtigen Lehrveranstaltung teilnehmen. Nach der dritten erfolglosen Teilnahme am PC-Praktikum wird daher das Exmatrikulationsverfahren eingeleitet.
  • Wann muss ich zum Beratungsgespräch mit dem Praktikumsleiter?
    Die Studienordnung der Pharmazie sieht vor der letztmaligen Wiederholungsmöglichkeit einer Lehrveranstaltung ein Pflicht-Beratungsgespräch mit dem verantwortlichen Dozenten vor. Wer als Studierender der Pharmazie bereits zweimal für das PC-Praktikum ohne Erfolg eingeschrieben war, hat sich nach seiner dritten Anmeldung zum Praktikum unaufgefordert in der Studienberatungssprechstunde des Praktikumsleiters zu melden.
 
Impressum - Last modified 24.03.2020 by H. Alaei & RS